BFSG 2025: Ist Ihre Website oder Webshop bereit für das neue Barrierefreiheitsgesetz?

Drohende Abmahnung?Prüfe deine Website auf Barrierefreiheit zum BFSG

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites, Apps und digitale Schnittstellen barrierefrei sein – sonst drohen Bußgelder von bis zu 100.000 €.
Doch was bedeutet das genau?
Und wen betrifft es wirklich?

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Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich verpflichtend – sie bietet klare Vorteile:

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Die Unsicherheit rund um das BFSG nutzen aktuell viele Anbieter aus: Teure Gutachten, unnötige Komplett-Relaunches oder Lösungen „von der Stange“, die am Ende gar nicht gesetzeskonform oder viel zu umfangreich sind.

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FAQ: Häufige Fragen zum BFSG

Wen betrifft das BFSG 2025?
Alle Unternehmen, die digitale Leistungen für Verbraucher anbieten – auch im B2B, wenn die Website öffentlich zugänglich ist.
Welche Inhalte müssen barrierefrei sein?
Webseiten, Apps, digitale Formulare, Buchungssysteme, Vertragsabschlüsse, Kundenportale u. v. m.
Gibt es Ausnahmen?
Ja – zum Beispiel für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz – außer Du bietest Produkte nach §1 Abs. 2 BFSG an.
Ist das Webinar auch für Nicht-Techniker geeignet?
Ja, absolut – wir möchten, dass unsere Inhalte für alle nachvollziehbar sind. Wir zeigen Dir mit vielen Beispielen, worauf Du achten musst.
Bekomme ich Materialien nach dem Webinar?
Nach unseren Webinaren bekommst Du in der Regel entweder eine Aufzeichnung oder eine kompakte Checkliste, die Dir Schritt für Schritt erklärt, was zu tun ist – je nachdem, was sinnvoller ist.
Gibt es eine Geld-zurück-Garantie?
Ja, solltest Du im Webinar feststellen, dass es Dir nichts bringt, schreib uns einfach kurz im Chat, dass Du Dein Geld zurück möchtest und das Webinar jetzt verlässt. Du bekommst Dein Geld zurück – ohne Wenn und Aber!
Muss ich im Webinar etwas kaufen,  um BFSG-konform zu werden?
Nein! Wir zeigen Dir, wie Du Deine Webseite, Deinen Webshop oder Deine Webanwendung prüfen kannst und welche Barrierefreiheitsfehler relevant sind. Danach kannst Du die Fehler selbst beheben oder Deine Dienstleister damit beauftragen. Wenn Du möchtest, kannst Du natürlich auch uns als Dienstleister engagieren – und Dich ganz auf Dein Kerngeschäft konzentrieren.
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